Dysplasie-Kommissionen Bern und Zürich

Zweitgutachten

Ein Zweitgutachten muss vom Hundebesitzer beantragt werden und wird in der Regel von jener Dysplasiekommission vorgenommen, welche das Erstgutachten nicht erstellt hat.

Grundsätzlich können für ein Zweitgutachten die Röntgenaufnahmen des Erstgutachtens allein oder zusammen mit neuen Röntgenaufnahmen eingereicht werden.

Für ein Zweitgutachten der Ellbogen können die Röntgenaufnahmen des Erstgutachtens zusammen mit neuen Röntgenaufnahmen oder einer CT-Studie von beiden Ellbogen eingereicht werden.

Für das Zweitgutachten sind folgende Dokumente einzureichen:

  • Original-Ahnentafel
  • Sämtliche Röntgenbilder des Erstgutachtens (fordern Sie diese vorgängig bei der Erstgutachterstelle an)
  • Ein neues, vom Besitzer und vom Röntgentierarzt unterzeichnetes Antragsformular
  • Erwünscht ist zudem das Einverständnis des Rasseclubs, dass ein Zweitgutachten zu diesem Hund durchgeführt werden darf.

Die Dysplasieunterlagen für ein Zweitgutachten können auch online über die PHD Plattform www.pethealthdata.ch eingereicht werden (s. Einzureichende Dokumente). In diesem Fall muss die Originalabstammungsurkunde nicht eingereicht werden.

Der Zweitgutachter kann neue Röntgenbilder oder Bilder weiterer Untersuchungstechniken anfordern.

Beachten Sie: Die Röntgenaufnahmen des Erstgutachtens müssen in jedem Fall mit eingereicht werden.